Meldekanal für Verstöße
gegen das LkSG

Die ALHO Unternehmensgruppe unterliegt den gesetzlichen Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), dessen Ziel die Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Lieferketten ist. Mit diesem Gesetz werden Unternehmen dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass in ihren Lieferketten grundlegende Menschenrechte, wie z.B. das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit oder eine angemessene Entlohnung, sowie zentrale Umweltstandards wie das Verbot der Verunreinigung von Trinkwasser eingehalten werden. 

Als moderne, inhabergeführte Unternehmensgruppe legen wir Wert auf Fairness, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit im Umgang mit Kunden, Mitarbeitern und Partnern. Diese Grundwerte leiten unser tägliches Handeln seit den Anfängen unserer Unternehmenshistorie. Wertschätzung, Integrität, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung sind zentrale Pfeiler unserer Unternehmenskultur. Der Einhaltung von Menschenrechten und dem Schutz unserer Umwelt fühlen wir uns daher aus innerer Überzeugung verpflichtet, unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung. 

Um auf mögliche Pflichtverletzungen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz aufmerksam zu werden, hat die ALHO Gruppe eine Meldestelle eingerichtet und die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek (HKLW) mit der Entgegennahme und Bearbeitung entsprechender Hinweise beauftragt. 

Zur Kontaktaufnahme mit der Meldestelle stehen folgende Optionen zur Verfügung:

Per Webformular 

 

Telefonisch unter: +49 211 600 55-217  

 

Per E-Mail an: a.szesnynoSpam@heuking.de 

 

Per Post an:  
Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, LL.M. 
Heuking Kühn Lüer Wojtek  
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf

Weiterführende Informationen zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens und zum Umgang mit eingehenden Hinweisen finden Sie in der Verfahrensordnung.